das dreiecksverhältnis der personalbereitstellung
Personalbereitstellungs- bzw. Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber mit Arbeitsplätzen bei Ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen.
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Pensions-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz, etc.